Schöner Schutz vor Hochwasser
An Donau und Regen sollen Retentionsflächen geschaffen werden, die gleichzeitig den Freizeitwert steigern.
Die Bürger, die an der Planung beteiligt waren, sprühten vor Ideen und wollten sogar den Dultplatz verlegen.
Für die Planung und Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist der Freistaat Bayern als Vorhabensträger zuständig. Es sind jeweils wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren erforderlich, die ihre Rechtsgrundlage im Verwaltungsverfahrensgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz haben. Die gesetzlichen Verfahrensvorschriften enthalten sowohl die öffentliche Bekanntmachung der Verfahren, als auch die Information & Beteiligung der Bürger und der sog. Träger öffentlicher Belange (TÖB).
Die Stadt Regensburg beantragt den HWS beim Freistaat Bayern und setzt so die Planung für den Hochwasserschutz in Gang. Sie beteiligt sich fachlich-inhaltlich und finanziell an der Planung und Realisierung von HWS-Maßnahmen; darüber hinaus betreibt und unterhält sie die HWS-Anlagen nach der Fertigstellung. Aus diesen Gründen muss der Stadtrat (bzw. der Planungsausschuss) im Zuge der HWS-Planungen die grundlegenden Entscheidungen treffen.
Im Sinne der im Jahre 2000 gestarteten "Offenen Planung Hochwasserschutz Regensburg" hat der Planungsausschuss am 17.07.2007 - in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern - die Beschlussfassung der Stadt Regensburg bei allen staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen geregelt:
Die Entscheidungskaskade beginnt mit dem Kenntnisnahmebeschluss. Danach werden die Planungen den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Freistaates Bayern und der Stadt Regensburg vorgestellt. Nach Einarbeitung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens werden die ergänzten Hochwasserschutzplanungen dem Ausschuss erneut zum (wasserrechtlichen) Einleitungsbeschluss vorgelegt.
Nach Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens schließlich wird der Maßnahmenbeschluss gefasst – als Voraussetzung für den Baubeginn.
Im folgenden Diagramm sind die Reihenfolge und der Zusammenhang der einzelnen Schritte, Beschlüsse und Beteiligungsgelegenheiten bei der Planung und Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen dargestellt (gelb markiert sind die Beschlüsse des Stadtrates, grün markiert sind die Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger). Der individuelle Verfahrensablauf kann je Abschnitt auf deren Informationsseiten nachgelesen werden. Klicken Sie hierzu in der interaktiven Karte auf Ihren gewünschten Abschnitt.
Untere Wasser-
rechtsbehörde |
Freistaat Bayern
WWA Regensburg |
Stadt Regensburg
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Öffentlichkeit;
Verbände, Vereine |
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1 |
Planungsausschuss, Antrag bei Freistaat Bayern |
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2 |
Beauftragung der Planer |
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3 |
Bauentwurf |
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4 |
Planungsausschuss; Kenntnisnahme- beschluss |
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5 |
Bürgerinformation |
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6 |
Information der Träger öffentlicher Belange, Vereine |
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7 |
Bauentwurf; ggf. ergänzt / überarbeitet |
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8 |
Planungsausschuss / Einleitungsbeschluss |
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9 |
Antrag bei Unterer Wasserrechts-Behörde auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens |
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10 |
Öffentliche Auslegung |
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11 |
Stellungnahmen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange |
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12 |
Sichtung und Prüfung der Stellungnahmen |
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13 |
Erörterungstermin |
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14 |
Planfeststellungsbeschluss |
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15 |
Planungsausschuss; Maßnahmen- beschluss; Bau- und Unterhaltungs- |
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16 |
Mittelbereitstellung; Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen |
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17 |
Bürgerinformationen zum Bauablauf |
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18 |
Beginn / Fertigstellung der Baumaßnahmen |
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19 |
Übergabe an die Stadt Regensburg und Inbetriebnahme |
An Donau und Regen sollen Retentionsflächen geschaffen werden, die gleichzeitig den Freizeitwert steigern.
Die Bürger, die an der Planung beteiligt waren, sprühten vor Ideen und wollten sogar den Dultplatz verlegen.